0. Erforderliche Dokumente vor der Aufnahme
Antragsformular für den Eintritt in den Kindergarten / die Einschulung (auf Japanisch)
1. Erforderliche Dokumente für die Mitgliedschaft
Aufnahmeantrag (auf Japanisch)
Antragsformular für den Eintritt in den Kindergarten / die Einschulung (auf Japanisch)
Einzugsermächtigung
Antragsformular für einen MS365-Account (auf Japanisch)
2. Benötigte Unterlagen bei Abbruch des Schulbesuchs / Austritt
Mitteilung über den Abbruch des Schulbesuchs (Abmeldung eines Kindes. Auf Japanisch)
Austrittserklärung (Austritt des ordentlichen Mitglieds. Auf Japanisch)
3. Besonderheiten bei Abbruch des Schulbesuchs / Austritt (wichtig!)
Wir bitten Sie aufgrund unserer Belange bezüglich des Anmeldeverfahrens die „Mitteilung über den Abbruch des Schulbesuchs / Austrittserklärung“ jeweils bis einen Monat vor dem jeweiligen Zeitraum für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags (28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Versäumung der Frist den eingezogenen Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstatten können. (Siehe Artikel 5 der Vereinssatzung, sowie „Beitragsordnung“)
4. Über den Bibliotheksausweis
Die Bibliothek stellt zum Zeitpunkt des ersten Schulbesuchs nach der Aufnahme einen Bibliotheksausweis aus. Dieser kann während ab dem zweiten Schulbesuchs(während der Öffnungszeiten der Bibliothek) vom Mitglied selbst in der Bibliothek abgeholt werden. Bitte teilen Sie die Klasse und den Namen des/der Schülers/Schülerin an der Bibliothekstheke bei Abholung des Ausweises mit. Bei Erhalt ist eine Unterschrift erforderlich.
Bei Austritt wird der Bibliotheksausweis des/der betroffenen Schülers/Schülerin unwirksam. Wir bitten darum, den erhaltenen Bibliotheksausweis beispielsweise mit einer Schere zu zerschneiden und zu entsorgen.
Für diejenigen, die nicht zurückgegebene Bücher haben:
Bitte geben Sie das Buch/die Bücher unbedingt bis zum Austrittstermin an die Bibliothek oder das Sekretariat zurück.
Wenn Sie nicht zurückgegebene Bücher haben, können wir das Austrittsverfahren nicht abschließen. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über das Sekretariat kontaktieren.
5. Lehrbücher und Schulmaterial
Lehrbücher für die Grund- und Mittelstufen werden von den Regierungsbehörden über das Generalkonsulat kostenlos verteilt. Sollten Sie aber aus Japan umziehen, bitten wir Sie darum, sich vor der Reise die vom Bildungsministerium ausgewiesenen Lehrbücher von der Bildungsförderungsstiftung für Kinder im Ausland (Japan Overseas Educational Services JOES) zu besorgen.
Bildungsförderungsstiftung für Kinder im Ausland
6F Atago Toyo Building, 1-3-4 Atago, Minato-ku, Tokio 105-0002
TEL: (+81) (0)3-4330-1341 (Zentrale)
Fax: (+81) (0)3-4330-1355
Homepage: http://www.joes.or.jp/
Wer keine japanische Staatsbürgerschaft besitzt, kann die Lehrbücher über die Stiftung beziehen, die Kosten müssen jedoch selbst getragen werden.
6. Ausstellung von Bescheinigungen etc.
Das Sekretariat nimmt auch die Ausstellung verschiedener Bescheinigungen wie Immatrikulationsbescheinigungen und Bescheinigungen über die verwendeten Lehrbücher entgegen.