Gemäß § 6 der Satzung des Japanischen Instituts in München e.V. werden die Aufnahmegebühr
und die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgesetzt:

  1. Ehrenmitglieder
    zahlen keine Aufnahmegebühr und keine Mitgliedsbeiträge.
  2. Ordentliche Mitglieder
    zahlen eine Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge wie unten festgelegt.
    Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt in eine Unterrichtsklasse je Kind zu zahlen.
AufnahmegebührBeiträge(monatlich je Kind)
€ 100,00€ 95,00

Die Beiträge werden quartalsweise (im April, Juli, Oktober, Januar) per Einzugsermächtigung vom Bankkonto eingezogen.

  1. Beendigung der Mitgliedschaft
    (1) Gemäß §5 der Vereinssatzung werden bereits geleistete Zahlungen nicht mehr zurückerstattet.
    (2) Bei jedem Wiedereintritt wird die Aufnahmegebühr fällig.
  1. Beurlaubung von der Schule
    Eine gebührenfreie Beurlaubung von der Schule ist nicht möglich.
  1. Sonstiges
    (1) Die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft muss mindestens einen Monat vor der vierteljährlichen Beitragsabbuchung eingereicht werden, d.h. bis spätestens Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November. Zur Kündigung muss das Formular genutzt werden.

    (2) Wird der Beitrag über 3 Monate lang nicht bezahlt und reagiert das Mitglied auf die 2. Mahnung durch den Vorstand nicht, so kann gemäß § 5 der Vereinssatzung ein Ausschluss dieses Mitglieds aus dem Verein erfolgen.

Geändert mit Beschluss vom 10.02.2007
Geändert mit Beschluss vom 12.02.2011
Geändert mit Beschluss vom 06.02.2016
Geändert mit Beschluss vom 11.03.2017
Geändert mit Beschluss vom 08.02.2020
Geändert mit Beschluss vom 27.02.2021
Geändert mit Beschluss vom 19.02.2022
Geändert mit Beschluss vom 04.02.2023
Geändert mit Beschluss vom 10.02.2024

Beitragsordnung auf Deutsch (als PDF)