Mitgliedsbeitrag / Kosten

Da es sich bei dem japanischen Institut um eine gemeinnützige Organisation handelt, werden keine Unterrichtsgebühren, sondern Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag fällig. Einzelheiten finden Sie unter „Beitragsordnung„. 

Die Zahlung der Aufnahmegebühr erfolgt pro Kind / Schüler einmal zum Zeitpunkt der Aufnahme durch Bankeinzug. 

Der Mitgliedsbeitrag wird von jeder Familie 4 Mal im Jahr für je 3 Monate (April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember, Januar-März) in der ersten Woche des ersten Monats des jeweiligen Zeitraums durch Bankeinzug beglichen. 

*Wenn Sie das Abbuchungskonto (SEPA-Lastschriftmandat) ändern möchten, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat.

Lehrbücher für die Jahrgänge der Grund- und Mittelstufe werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für zusätzliches Unterrichtsmaterial für jegliche Jahrgänge, Lehrbücher für die Oberstufe, sowie für Schüler der Grund- und Mittelstufe, die über keine japanische Staatsangehörigkeit verfügen, sind von jedem selbst zu tragen und werden dem Bedarf entsprechend erhoben. 

Die Kosten für kommerziell erhältliche Unterrichtsmaterialien, Verpflegungskosten pro Klasse bei Veranstaltungen, sowie die Teilnahmegebühr an Klassenfahrten usw. werden separat erhoben. 


§ Beitragsordnung

Gemäß § 6 der Satzung des Japanischen Instituts in München e.V. werden die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgesetzt:

1. Ehrenmitglieder
zahlen keine Aufnahmegebühr und keine Mitgliedsbeiträge.

2. Ordentliche Mitglieder
zahlen eine Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge wie unten festgelegt.
Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt in eine Unterrichtsklasse je Kind zu zahlen.

€ 100,00

€ 95,00

Die Beiträge werden quartalsweise (im April, Juli, Oktober, Januar) per Einzugsermächtigung vom Bankkonto eingezogen.

4. Beurlaubung von der Schule
Eine gebührenfreie Beurlaubung von der Schule ist nicht möglich.

Geändert mit Beschluss vom 10.02.2007
Geändert mit Beschluss vom 12.02.2011
Geändert mit Beschluss vom 06.02.2016
Geändert mit Beschluss vom 11.03.2017
Geändert mit Beschluss vom 08.02.2020
Geändert mit Beschluss vom 27.02.2021
Geändert mit Beschluss vom 19.02.2022
Geändert mit Beschluss vom 04.02.2023
Geändert mit Beschluss vom 10.02.2024

Beitragsordnung auf Deutsch
(als PDF)