Austrittsverfahren

Wir bitten Sie aufgrund unserer Belange bezüglich des Anmeldeverfahrens die „Mitteilung über den Abbruch des Schulbesuchs / Austrittserklärung“ jeweils bis einen Monat vor dem jeweiligen Zeitraum für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags (28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Versäumung der Frist den eingezogenen Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstatten können.
(Siehe Artikel 5 der „Beitragsordnung“)​

Bei Austritt wird der Bibliotheksausweis des/der betroffenen Schülers/Schülerin unwirksam. Wir bitten darum, den erhaltenen Bibliotheksausweis beispielsweise mit einer Schere zu zerschneiden und zu entsorgen.​

Für diejenigen, die nicht zurückgegebene Bücher haben:​
Bitte geben Sie das Buch/die Bücher unbedingt bis zum Austrittstermin an die Bibliothek oder das Sekretariat zurück.​ Wenn Sie nicht zurückgegebene Bücher haben, können wir das Austrittsverfahren nicht abschließen. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über das Sekretariat kontaktieren.