Am Japanischen Institut (Ergänzungsschule) ist für die Unterstützung der Kinder eine aktive Teilnahme und das Engagement der Mitglieder (Eltern) unbedingt erforderlich. Folgende Punkte sollten in der Familie zusammen mit den Kindern besprochen und verstanden werden. Diese Regeln sind auch von Familienmitgliedern und allen anderen Personen zu beachten, die die Kinder im Auftrag der Eltern zur Ergänzungsschule bringen oder abholen. 

Beteiligung und Verantwortung der Eltern: 

1. Aktive Beteiligung der Eltern 
Die Mitarbeit der Eltern ist notwendig, um den reibungslosen Betrieb der Ergänzungsschule gemäß den Grundprinzipien zu gewährleisten. Die Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern gewählt. Alle anderen Mitglieder gehören je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten einer der Arbeitsbereiche/Arbeitsgruppen an (Unterstützungsgruppe/Bibliotheksgruppe/Veranstaltungsgruppe/ Klassenelternsprechergruppe) und unterstützen die verschiedenen Aktivitäten rund um den Betrieb der Ergänzungsschule. 

2. Heimstudium 
Die Ergänzungsschule hat etwa 35 Unterrichtstage pro Jahr, an denen die Schüler das für jede Klassenstufe erforderliche Mindestmaß an Sprache, Rechnen und Gesellschaftskunde lernen. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die Hausaufgaben vorzubereiten und zu überprüfen, als Eltern und Kinder gemeinsam an den Hausaufgaben zu arbeiten und ein Umfeld zu schaffen, in dem täglich Japanisch angewendet wird. Bitte beachten Sie, dass dies eine Ergänzungsschule ist, bei der Heimstudium vorausgesetzt wird.  

3. Haftpflichtversicherung 
Wenn ein Kind oder ein Schüler eine Handlung begeht, für die es für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden kann, sind die Eltern in Deutschland gesetzlich haftbar. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, bitten wir, einer Familienhaftpflichtversicherung beizutreten. 

Über die Nutzung des Schulgebäudes 

1. Die Ergänzungsschule nutzt die Räume der Grundschule am Gärtnerplatz (Vordergebäude), der Mathilde-Eller-Schule (Rückgebäude) sowie eventuell der Japanischen Internationalen Schule München. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern und Familienmitgliedern darüber, dass sie die Ausstattung und Gegenstände sowie die Werke der Kinder dieser Einrichtungen auf keinen Fall berühren werden. Wenn Sie jemanden sehen, die sich nicht an diese Abmachung hält, sprechen Sie bitte die Person an, auch wenn es sich nicht um Ihr eigenes Kind handelt.  

Im Falle eines Schadens informieren Sie bitte so schnell wie möglich das Sekretariat, die Klassenlehrkraft oder den Vorstand. Die Verantwortung für die Reparatur und die Erstattung liegt bei den betroffenen Eltern. Wenn eine Entschuldigung erforderlich ist, werden das betroffene Kind und seine Eltern gebeten, die zuständige Stelle der jeweiligen Schule selbst aufzusuchen. 

Verhält sich das Kind trotz wiederholter Ermahnungen in einer Weise, die den Betrieb der Ergänzungsschule stört, kann dem Kind der Besuch der Ergänzungsschule verweigert werden. (Zu Verletzungen oder Schäden an Personen oder Sachen siehe auch Abschnitt 3 unter „Beteiligung und Verantwortung der Eltern“). 

2. Müllentsorgung 
Die Reinigungsfirmen räumen nicht immer sofort nach dem Unterricht auf. Bitte nehmen Sie daher Ihren Müll mit nach Hause, insbesondere Essensreste, Windeln usw.  

Da bei wiederholten Verstößen gegen die obigen Punkte die Schulgebäude nicht mehr genutzt werden können, bitten wir um unbedingte Einhaltung!

3. Morgenaufsicht/Klassenzimmerdienst 
Der offizielle Dienst der Lehrkräfte im Klassenzimmer beginnt um 9:30 Uhr. Daher gibt es in der Kindergartengruppe und in den Grundschulklassen einen Dienst zur Morgenaufsicht im Klassenzimmer, den die Eltern abwechselnd unter sich organisieren, damit sich die Kinder morgens nicht unbeaufsichtigt im Klassenzimmer aufhalten.  

4. Hausschuh-Pflicht in der Grundschule am Gärtnerplatz  
In der Grundschule am Gärtnerplatz (Vordergebäude) besteht eine Pflicht zum Tragen von Hausschuhen in den Klassenzimmern (auch die Schüler der Grundschule am Gärtnerplatz dürfen keine Straßenschuhe in den Klassenzimmern tragen). 

Kindergartenkinder und Schüler

  • In den Klassenzimmern sind Straßenschuhe verboten. Im restlichen Schulgebäude (Flure, Treppenhäuser, Toiletten) dürfen Straßenschuhe getragen werden. 
  • Bitte bringen Sie ein Paar Hausschuhe mit sauberen Sohlen (auch Sportschuhe mit sauberen Sohlen sind möglich) und eine Tüte/Tasche (aus Plastik oder anderem Material, das nass oder schmutzig werden kann) für die Straßenschuhe mit. (Die Schuhe und die Tasche müssen mit Namen beschriftet sein).  
  • Bitte ziehen Sie vor dem Klassenzimmer Hausschuhe an und stellen Sie Ihre Straßenschuhe in die Tasche, bevor Sie das Klassenzimmer betreten.  
  • (Wenn Sie Ihre Hausschuhe vergessen haben, ziehen Sie bitte Ihre Straßenschuhe aus, bevor Sie das Klassenzimmer betreten).  
  • Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Klassenlehrers, wo die Tasche mit den Außenschuhen zu platzieren ist. (Bitte lassen Sie sie aus Sicherheitsgründen nicht in den Fluren liegen.) 
  • Die Benutzung der Garderobe ist grundsätzlich verboten, um Verwechslungen zu vermeiden. 

Eltern/Lehrer 
(während der Anwendung von Hygienevorschriften ist nur den diensthabenden Eltern der Zutritt zum Schulgebäude gestattet) 

  • Bitte achten Sie auf Schmutz auf den Sohlen Ihrer Schuhe. Wenn die Sohlen Ihrer Schuhe nicht verschmutzt sind, können Sie grundsätzlich wie in den örtlichen Schulen auch im Klassenzimmer getragen werden. 
  • Wenn die Sohlen Ihrer Schuhe nass sind, z. B. an regnerischen oder verschneiten Tagen, dann trocknen Sie bitte Ihre Schuhe oder machen sie sauber oder ziehen Sie Ihre Schuhe aus, bevor Sie das Klassenzimmer betreten (diejenigen, die im Klassenzimmer Dienst haben, sollten sich am besten eigene Hausschuhe mitbringen.) 

※Mathilde-Eller-Schule (hinteres Schulgebäude) 
Da es in diesem Schulgebäude kein Straßenschuhverbot gibt, müssen keine Hausschuhe mitgebracht werden, aber bitte achten Sie auf schmutzige Sohlen an Regen- oder Schneetagen auch nach Pausen im Freien. 

Über das Schulleben 

1. Verspätungen  
stören den Unterricht, daher achten Sie bitte auf pünktliches Erscheinen zum Unterricht.

2. Benachrichtigung bei Abwesenheit, vorzeitigem Verlassen oder Verspätung
Unabhängig davon, ob die Abwesenheit, das vorzeitige Verlassen oder das Zuspätkommen im Voraus bekannt ist oder unerwartet auftritt, melden Sie dies bitte so bald wie möglich.  

Wenn es bereits in der Vorwoche bekannt ist, legen Sie einen Vermerk in die Hausaufgabenmappe oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf.  

Wenn es sich während der Woche entscheidet, informieren Sie die Klassenelternsprecherin, die diese Nachricht an die Klassenlehrkraft weiterleitet. Wenn sich das erst am Tag selbst entscheidet, informieren Sie bitte das Büro telefonisch. 

In der Schule wird ein ganzjähriger Lehrplan mit einer geringen Anzahl an Schultagen absolviert. Fehltage können zudem zu einem Rückgang der Lernmotivation der Schüler führen. Bitte bemühen Sie sich, so viele Schultage wie möglich zu ermöglichen. Wenn Schüler mehr als ein Drittel des Schuljahres abwesend sind, können sie möglicherweise nicht in die nächsthöhere Stufe versetzt werden. 

3. Öffentliche Abwesenheit
Handelt es sich bei der Abwesenheit um eine öffentliche Abwesenheit (s.u.), wird sie wie eine Anwesenheit behandelt. Für alle öffentlichen Abwesenheiten ist kein Nachweis erforderlich.

  1. feierliche Anlässe (Abwesenheit aufgrund der Beerdigungen sowie Hochzeiten der Angehörigen, unabhängig vom Grad der Verwandtschaft)
  2. Anwesenheitssperre (Aussetzung der Anwesenheit, um die Übertragung von Infektionskrankheiten zu verhindern, die eine offizielle Isolierung erfordern, einschließlich Coronaviren.)
  3. Verspätungen oder Ausfälle öffentlicher Verkehrsmittel
  4. Abwesenheit aufgrund des Besuchs der örtlichen Schule, Aufnahmeprüfungen usw.

4. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes nach Schulbeginn 
Kindergartenkinder und jüngere Schüler dürfen das Schulgebäude nach Schulbeginn nicht verlassen. In besonderen Fällen holen Sie bitte eine Genehmigung der Lehrkraft ein. Das japanische Institut übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, wenn ein Kind das Schulgebäude verlässt. 

Beim vorzeitigen Verlassen der Schule gilt folgendes:  

  • Elternbegleitung bis zur 4. Klasse: Wenn ein Nicht-Erziehungsberechtigter das Kind abholt, ist eine Vollmacht erforderlich. Bei plötzlichen Notfällen muss das Büro angerufen werden; in dem Fall erstellt die Bürokraft einen Vermerk und gibt ihn an den Eingangsdienst weiter. 
  • Unbegleitete Schüler ab Klasse 5: Für ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichtes ist eine Mitteilung der Eltern erforderlich (formlos, aber muss Namen des Schülers, die Unterschrift der Eltern und die Uhrzeit enthalten). Da die Mitteilung für den Eingangsdienst bestimmt ist, wird sie beim Verlassen des Schulgebäudes direkt dort abgegeben. Bei plötzlichen Notfällen muss das Büro angerufen werden; in dem Fall erstellt die Bürokraft einen Vermerk und gibt ihn an den Eingangsdienst weiter. 

5. Notausgang 
Ein Notausgang ist keine Tür. Die Eltern haften für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass die Notklingel aktiviert wird, wenn der Notausgang während der normalen Zeiten benutzt wird. Sobald der Notausgang geöffnet ist, lässt er sich nicht mehr schließen, also öffnen Sie ihn bitte nur im Notfall. 

6. Mitbringen von Spielkonsolen etc. 
Die Benutzung von Handys, Spielkonsolen, iPods, Spielsachen und anderer nicht für den Unterricht notwendigen Gegenstände sind während der Schulzeit (9:30-13:45) untersagt. Wenn diese trotz wiederholter Abmahnung dennoch benützt werden, werden sie von der Ergänzungsschule abgenommen und können später von den Eltern abgeholt werden. 

7. Zum Umgang mit Problemverhalten in der Klasse / in der Ergänzungsschule 
Bei problematischem Verhalten wie Mobbing (eine Handlung, die psychische oder physische Auswirkungen auf den Zielschüler hat und seelische oder körperliche Schmerzen verursacht), Gewalt, Unterrichtsunterbrechung, Sachbeschädigung usw. während des Unterrichts, in den Pausen oder im Internet werden wir die Person befragen und, falls erforderlich, Maßnahmen wie Befragungen oder Gespräche ergreifen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Problemverhalten vorliegt, melden oder besprechen Sie dies bitte umgehend – in dem Fall erstmal mit jeder Person Ihres Vertrauens, sei es die Klassenlehrkraft, die Klassenelternsprecherin, andere Eltern aus der eigenen oder auch anderen Klassen, ein Vorstandsmitglied, die Schulleiterin…. Die Klassenlehrkraft, der Vorstand und die Schulleitung werden so schnell wie möglich reagieren. 

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die grundlegenden Regeln und Umgangsformen des Gruppenlebens in der Ergänzungsschule einhalten. Bei Kindern, deren Verhalten häufig das Lernen der anderen Kinder stört, können die Eltern nach Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Schulleiterin gebeten werden, die Klasse zu beaufsichtigen oder auf dem Flur zu warten. Da in der Ergänzungsschule nur eine geringe Anzahl an Schultagen für das Absolvieren des Lehrplans zur Verfügung stehen, kann Kindern, die trotz wiederholter Ermahnungen den Unterricht stören, die Erlaubnis zum Schulbesuch verweigert werden. 

Seit dem Schuljahr 2023 ist die sog. Drei-Grad-Regel in Kraft. Bei problematischem Verhalten erteilen die Schulleitung, der Klassenlehrer und der Vorstand nach eigenem Ermessen beim ersten Mal eine Ermahnung, beim zweiten Mal eine Verwarnung und beim dritten Mal den Ausschluss des Schülers. Je nach dem Ausmaß des gefährlichen Verhaltens kann der Ausschluss jedoch auch ohne das Abwarten von drei Verwarnungen erfolgen.

Verfahren/Benachrichtigungen 

1. Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft 
Austritte müssen so schnell wie möglich schriftlich mitgeteilt werden. Informationen zur Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags usw. entnehmen Sie bitte dem Übersicht des Japanischen Instituts in München e.V.

2. Ausstellung von Bescheinigungen
Wenn Sie eine Schulbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Büro. Je nach Anzahl der Abwesenheitstage kann es jedoch vorkommen, dass solche Bescheinigungen nicht ausgestellt werden können. 

 3. Adresse/Notfallkontakt 
Wenn sich Ihre Adresse oder Ihr Notfallkontakt ändert, teilen Sie dies bitte so schnell wie möglich dem Büro mit. 

Für die Sicherheit der Kindergartenkinder und Schüler 

1. Infektion  
Personen, die an einer ansteckenden Krankheit (Grippe, Streptokokkeninfektion (Scharlach), EHEC etc.) leiden oder Läuse haben, können bis zur Ausstellung eines ärztlichen Attestes nicht kommen. Dies wird nicht als Abwesenheit gewertet, kurieren Sie die Kinder also in Ruhe zu Hause aus. Für den Fall, dass die Regelschule aufgrund eines neuen Influenza-Stammes oder einer ansteckenden Krankheit etc. geschlossen ist, wenden Sie sich bitte umgehend an das Büro oder Ihre Klassenlehrkraft und besuchen Sie die Ergänzungsschule nicht. 

2. Benachrichtigung im Notfall (z. B. Krankheit oder Verletzung auf dem Schulgelände)  
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung während der Schulzeit oder einer Verletzung oder eines Unfalls wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie auf jeden Fall unter einer der von Ihnen angegebenen Telefonnummern erreichbar sind! Auch wenn Sie nicht erreichbar sind, kann die Ergänzungsschule das Kind in ein Notfallkrankenhaus bringen, wenn die Situation als Notfall eingestuft wird, da die Lebensrettung Priorität hat. In solchen Fällen wird die Krankenversicherung des Kindes in Anspruch genommen. Die Schule kann nicht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die aufgrund fehlender Erreichbarkeit auftreten. 

3. Sicherheitsmaßnahmen: Sichtbares Tragen der Mitgliedsausweise 
Der bei der Aufnahme ausgehändigte Mitgliedsausweis muss deutlich den Namen des Mitglieds tragen und sollte am Schlüsselband der Ergänzungsschule hängen. 

Wenn Sie sich in der Ergänzungsschule aufhalten, hängen Sie es bitte um den Hals, damit auf einen Blick erkennbar ist, dass Sie Mitglied sind. 

Wenn Sie Ihren Mitgliedsausweis oder -band vergessen haben, gehen Sie bitte zuerst ins Büro, tragen Sie sich in die Ausleihliste ein und leihen Sie eine Ausweiskarte mit Band aus, die Sie nach Verlassen der Schule umgehend zurückbringen. 

4. Bringen und Abholen mit dem Auto  
Bitte halten Sie nicht vor dem Gebäude der Ergänzungsschule, da dies nicht nur andere Fahrzeuge behindert, sondern auch diejenigen gefährdet, die die Straße überqueren – viele Familien sind auch mit kleineren Kindern unterwegs! Sie sind persönlich verantwortlich für alle Unfälle oder andere Probleme, die auftreten können. 

5. Kinderwagen, Buggys, Roller usw.  
Kinderwagen, Buggys, Roller usw. müssen in den jeweils dafür vorgesehenen Bereichen im Vorder- wie Rückgebäude der Schule abgestellt werden. Gemäß den Anweisungen der Feuerwehr befindet sich dieser im vorderen Gebäude hinter der Treppe links von der Eingangshalle und im hinteren Gebäude auf der Rückseite der Eingangshalle. Im Falle eines Brandes oder einer anderen Evakuierung kann der Eigentümer dieser Gegenstände zur Entschädigung aufgefordert werden, wenn sie ein Hindernis darstellen und dadurch Schäden verursacht werden. 

Sonstiges

1. Preis für komplette Anwesenheit

  • Wenn der Schüler im Kindergarten, Grundstufe, Mittelstufe oder Oberstufe ein Jahr lang an allen Unterrichtstagen der Ergänzungsschule teilgenommen hat oder wenn die Abwesenheit eine öffentliche Abwesenheit darstellt, erhält er den Preis für komplette Anwesenheit.
  • Preis für komplette Anwesenheit der Schulstufe erhält der Schüler, wenn er an allen Unterrichtstagen jeglicher Stufe (Grundstufe / Mittelstufe / Oberstufe) teilgenommen hat oder wenn die Abwesenheit eine öffentliche Abwesenheit darstellt.
  • Preis für komplette Anwesenheit der gesamten Schulstufen erhält der Schüler, wenn er an allen Unterrichtstagen der Ergänzungsschule (Grundstufe / Mittelstufe / Oberstufe) teilgenommen hat oder wenn die Abwesenheit eine öffentliche Abwesenheit darstellt.



Regelungen und Vereinbarungen für Kinder und Eltern (PDF-Version zum Download)